DATUM: 20. MAI 2026

Der Entwurf und die Wirklichkeit Drs. 21/5752, die Geldtransferverordnung und die Hashrate im Mai 2026.

Die Drucksache 21/5752, ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Mai 2026, will die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte aufheben; Gewinne würden dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, bis zu 45 Prozent. Geltendes Recht ist das nicht. Daneben gilt seit Ende 2024 eine EU-Pflicht, Auszahlungen über 1.000 Euro an eigene Wallets zu prüfen, und die Hashrate des Netzes steigt im Mai leicht, bleibt aber unter ihrem Hoch. Drei Befunde, und keiner ist ein Ausbruch: Dieser Dispatch trennt, was Entwurf ist und was gilt.

In zwei Minuten

Das Wichtigste, bevor du weiterliest
Der regulatorische Perimeter
Mit der Drucksache 21/5752 will die Grünen-Fraktion die einjährige Haltefrist abschaffen; Krypto-Gewinne würden dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, bis zu 45 Prozent, für Käufe ab 2026. Bisher ist ein Verkauf nach einem Jahr steuerfrei, und so bleibt es, solange der Entwurf kein Gesetz ist.
Die Prüfpflicht
Seit dem 30. Dezember 2024 müssen Krypto-Dienstleister in der EU bei Transfers über 1.000 Euro an eine selbst verwahrte Adresse prüfen, ob sie dem Kunden gehört. Das regelt die Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113, gegen Geldwäsche; eine Meldung an das Finanzamt regelt sie nicht.
Die Hashrate
Die Rechenleistung des Netzes steigt im Mai 2026 leicht, bleibt aber gut 15 Prozent unter ihrem Höchststand vom Oktober 2025. Das Protokoll rechnet weiter, gleich was der Bundestag berät — mehr sagt die Zahl nicht.
George V.
Herausgeber GEORGE V.
§ 01
[ DRUCKSACHE 21/5752 ]

Was der Entwurf will

Liquidität ist kein moralisches Phänomen. Sie folgt der Mathematik des erwarteten Netto-Ertrags. Mit der Drucksache 21/5752 will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese Mathematik neu kalibrieren: Die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG soll für Kryptowerte entfallen, Veräußerungsgewinne würden unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – bis zu 45 Prozent. Gelten soll das für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2025 gekauft wurden. Was bisher als „Standortvorteil“ galt, würde zur fiskalischen Mautstelle – wenn der Entwurf eine Mehrheit findet. Eingebracht hat ihn die Opposition; geltendes Recht ist weiter die Jahresfrist.

Und der Erwerbsweg ändert die Steuerpflicht nicht. Ein Gewinn aus einem P2P-Kauf ist genauso zu erklären wie einer von der Börse; was sich unterscheidet, ist die automatische Meldung, nicht die Schuld. Wer mit dem steuerfreien Ast rechnet, rechnet mit einer Nichterklärung — diese Seite empfiehlt das nicht und ersetzt keine Steuerberatung.

Nachtrag vom 16.10.2026: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf 21/5752 am 8. Oktober 2026 in namentlicher Abstimmung abgelehnt, mit 132 zu 445 Stimmen (Bundestag, Textarchiv).

Quellen: BT-Drs. 21/5752, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.05.2026, am 25.09.2026 im Volltext gelesen: Aufhebung der Haltefrist, Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, anzuwenden auf nach dem 31.12.2025 erworbene Kryptowerte | § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG führt die Jahresfrist unverändert, am 16.09.2026 im Volltext geprüft

§ 02
[ GELDTRANSFERVERORDNUNG ]

Die Prüfpflicht ab 1.000 Euro

Neben dem Entwurf gilt bereits eine Regel, die oft der BaFin zugeschrieben und mit einer Steuermeldung verwechselt wird. Seit dem 30. Dezember 2024 verlangt die EU-Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 von Krypto-Dienstleistern: Geht ein Transfer von mehr als 1.000 Euro an eine selbst verwahrte Adresse oder kommt er von dort, muss der Anbieter angemessen prüfen, ob diese Adresse tatsächlich seinem Kunden gehört. Das gilt in der ganzen Union und ist eine Regel gegen Geldwäsche.

Eine Meldung an das Finanzamt regelt diese Verordnung nicht. Die Steuermeldungen kommen aus einem anderen Regelwerk: DAC8, in Deutschland umgesetzt im Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz, verpflichtet die Anbieter, einmal im Jahr Jahressummen je Kryptowert für ihre Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, mit Stückzahl und, außer bei Übertragungen an selbst verwahrte Adressen, der Zahl der Transaktionen je Kategorie, aber ohne Einzelbuchungen und ohne Adressen. Es sind zwei Pflichten mit zwei Zwecken, und sie treffen dieselben Anbieter.

Eine Adresse, die einmal einer Person zugeordnet wurde, bleibt zugeordnet. Die Kette hat kein Vergessen.

Die Konsequenz ist nüchtern: Wer über einen regulierten Anbieter kauft und auf eine eigene Wallet auszahlt, hinterlässt dort eine geprüfte Zuordnung von Adresse und Person. P2P-Märkte, Mining und Privatverkäufe erzeugen diese Zuordnung nicht. Die Steuerpflicht ist auf allen Wegen dieselbe.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1113 (Geldtransferverordnung), Art. 14 Abs. 5 und Art. 16 Abs. 2 für Transfers über 1.000 Euro an und von selbst verwahrten Adressen, anzuwenden ab 30.12.2024, am 25.09.2026 im Amtsblatt gelesen | Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz für die Meldungen an das BZSt

§ 03

Die Spaltung der Statik

Während die fiskalische und regulatorische Statik des Eurosystems unter zunehmender Spannung steht, vollzieht das Bitcoin-Protokoll im gleichen Zeitfenster eine entgegengesetzte Bewegung. Die makroökonomische Lage ist dokumentiert: Der Drewry World Container Index stieg bis Mitte Mai von 2.216 $ (30.04.) auf 2.553 $ (14.05.) je 40-Fuß-Container, um 15 %. Die Kerninflation im Euroraum lag im April bei 2,2 %, über dem EZB-Ziel von 2,0 %.

Diese Zahlen sind nicht „News“ – sie sind Statik-Indikatoren. Eine Währung, deren Energie-Komponente schneller steigt als die Zentralbank reagieren kann, dokumentiert ihre eigene Erosion. Während die EZB im Abwartemodus beim Einlagesatz von 2,00 % verharrt (Hauptrefinanzierung 2,15 %), verliert der Bürger real Kaufkraft – nicht durch Marktbeben, sondern durch schleichende Anpassung der physischen Lieferketten an einen geopolitisch erodierten Petrodollar.

Die Divergenz der Deckungen
Die Hashrate steigt. Die kinetische Deckung des Fiat-Systems sinkt.

Nur der erste Satz ist messbar, und deshalb steht hier keine Gleichung: Im Mai 2026 liegt die Hashrate im Sieben-Tage-Mittel zwischen rund 950 und 1.000 EH/s und steigt seit Monatsbeginn leicht, bleibt aber gut 15 Prozent unter dem Höchststand vom Oktober 2025 mit 1.152 EH/s. Für den zweiten Term gibt es keine Messgröße; er beschreibt, was die Absätze darüber schildern. Zeitgleich erodiert die kinetische Deckung des Fiat-Systems: Tanker werden eskortiert, Frachtraten steigen, die EZB wartet ab. Die Statik des Protokolls ist von der Statik der Eurozone in entgegengesetzte Richtungen entkoppelt.

Die Gleichung ist unsere Darstellung. Hashrate im Sieben-Tage-Mittel nach Blockchain.com: 946 EH/s am 01.05.2026, 966 EH/s am 20.05.2026, Höchststand 1.152 EH/s am 19.10.2025. Leitzinsen am 20.05.2026 nach der EZB: Einlagesatz 2,00 %, Hauptrefinanzierung 2,15 %, gültig seit dem 11.06.2025. Quellen: Blockchain.com – Hashrate Chart | EZB: Key ECB interest rates | Drewry World Container Index (Daily Cargo News, 30.04. und 14.05.2026) | EZB HICP / Kerninflation (Euroraum, Reihe HICP.M.U2.N.XEF000.4D0.ANR)

Die Statik teilt sich. Auf der einen Seite das Fiat-System: gebunden an Eskorten, Verhandlungen, politische Entscheidungen, EZB-Sitzungen. Auf der anderen Seite das Protokoll: gebunden an SHA-256 und Hash-Energie. Beide Systeme reagieren auf dieselben makroökonomischen Größen, und sie reagieren verschieden. Teurere Energie drückt zunächst die Marge der Miner – das ist ein Kostenfaktor und kein Vorteil. Was das Protokoll davon unterscheidet, ist die Anpassung: Fällt Rechenleistung weg, sinkt die Schwierigkeit, und die Kette läuft weiter. Ein Währungsraum hat diesen Mechanismus nicht; er trägt den Energiepreis in seiner Teuerung.

Genau diese Divergenz erklärt, warum die Drucksache 21/5752 nicht den Effekt erzielen würde, den ihre Verfasser annehmen. Eine höhere Besteuerung, falls sie kommt, kann die Buchungslogik im regulierten Perimeter ändern – sie kann nicht die Statik des Protokolls verändern. Bitcoin wird nicht weniger Bitcoin durch eine deutsche Drucksache.

Korrigiert am 01.10.2026: DAC8 meldet keine einzelnen Transaktionen, sondern Jahressummen je Kryptowert mit Stückzahl und, außer bei Übertragungen an selbst verwahrte Adressen, der Zahl der Transaktionen je Kategorie (Richtlinie (EU) 2023/2226, Anhang VI Abschnitt II B; § 11 KStTG).

Korrigiert am 19.10.2026: Hier stand, der Drewry World Container Index habe im Mai um 8 Prozent gegenüber dem Vormonat zugelegt, weil die Frachtraten auf die Hormuz-Eskalation reagierten, und die EU-Kerninflation stehe bei 2,8 Prozent; der Index stieg bis Mitte Mai von 2.216 $ auf 2.553 $ (15 Prozent, Drewry nennt keine geopolitische Ursache), und die Kerninflation im Euroraum lag im April bei 2,2 Prozent, die Inflation insgesamt bei 3,0 Prozent (Daily Cargo News, 30.04. und 14.05.2026; EZB).

George V. – Herausgeber, BitAtlas

DISPATCH #009 | 20. MAI 2026

Genesis Block Hash — 03. Jan 2009 000000000019d6689c085ae165831e934ff763ae46a2a6c172b3f1b60a8ce26f
Nach oben scrollen